Eigentümer können individuelle Lösungen umsetzen. Sie können den
Erneuerbaren-Anteil (mindestens 65 Prozent) auch rechnerisch nachweisen.
Oder sie wählen zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten
für mindestens 65 Prozent erneuerbares Heizen: Anschluss an ein Wärmenetz,
elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizen mit
Solarthermie. Außerdem gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit
so genannter „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent
Wasserstoff umrüstbar sind.
Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung,
Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65
Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.